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Rechtsanwaltskanzlei Walter Rappel in Kissing und Augsburg

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Walter Rappel in Kissing und Augsburg. Ich freue mich über Ihren Besuch und Ihr Interesse.

Mir ist es äußerst wichtig zielgerichtet, strukturiert und so zügig wie möglich unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten zu der für Sie besten Lösung Ihres rechtlichen Problems zu kommen. Dabei bleibt der Mensch bei mir nicht auf der Strecke, sondern auch eine gute persönliche Beziehung zu meinen Mandanten ist für mich von großer Bedeutung. Ohne eine vertrauensvolle Basis und Zusammenarbeit, können meines Erachtens die gewünschten Ergebnisse nicht erzielt werden.

Seit 2002 bin ich zugelassener Rechtsanwalt und war bis 2008 als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Böhm und Collegen tätig. Anschließend habe ich meine selbständige Rechtsanwaltstätigkeit aufgenommen. Seit September 2011 beitreibe ich nunmehr die Kanzlei in Kissing sowie meine Zweigstelle in Augsburg (in Bürogemeinschaft).

Ich bin Mitglied in der ARGE Arbeitsrecht und der ARGE Baurecht sowie im Augsburger Anwaltverein.


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Jahr 2018 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund meiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht die Befugnis erteilt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

In folgenden Rechtsgebieten unterstütze ich Sie bei rechtlichen Fragen sehr gerne:

  • Arbeitsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Nachbarrecht
  • Verkehrsrecht

Das Arbeitsrecht (einschließlich der Bezüge zum Sozialrecht) ist mit seinen verschiedenen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Entscheidungen ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Eine fachlich kompetente Beratung ist daher sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unerlässlich. Relevant sind im Arbeitsrecht vor allem die Themen Abschluss und Gestaltung des Arbeitsvertrages, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozess, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Daneben ist aber auch der Bezug zum Sozialrecht bei Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit ständig gegeben und zu beachten.

Im Arbeitsrecht ist es oftmals wichtig schnell zu handeln und zu reagieren, da es zum Teil kurze gesetzliche Fristen gibt (z. B. die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungschutzklage nach Zugang einer Arbeitgeberündigung) oder der drohende Ablauf tarif- bzw. einzelvertraglicher Ausschlussfristen ein umgehendes Agieren erforderlich macht. Um die für Sie besten Ergebnisse zu erzielen, ist daher eine frühest mögliche Beratung wichtig. Sie bekommen in meiner Kanzlei deswegen stets zeitnah Besprechungstermine.

Für Arbeitgeber ist es in der Regel angezeigt sich vor Durchführung von Maßnahmen beraten zu lassen. So sind beispielsweise insbesondere im Vorfeld von Kündigungen entsprechende Vorbereitungen zu treffen um eine wirksame Kündigung aussprechen zu können. Dies wird von vielen Arbeitgebern außer Acht gelassen. Es wird oftmals sehr blauäugig vorgegangen in der Hoffnung in der Güteverhandlung eines etwaigen Kündigungsschutzprozesses eine vergleichsweise Lösung mit dem Arbeitnehmer finden zu können. Eine schlecht vorbereitete Kündigung, die auf wackligen Beinen steht, wird dem Arbeitgeber zumindest wirtschaftlich in der Regel keine zufriedenstellende Lösung bringen. Vielmehr wird eine schlecht vorbereitete Kündigung in der Abfindungshöhe ihren Niederschlag finden, wenn der Arbeitnehmer nicht sogar das Ziel verfolgt seinen Arbeitsplatz zu behalten.

Daneben wirft auch das kollektive Arbeitsrecht viele Fragen für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer auf. Hier sind insbesondere zu nennen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, der Interessenausgleich, Sozialpläne sowie die Anwendbarkeit und die Inhalte von Tarifverträgen.

 

Meine Kanzlei mit mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern in allen Fragen des Arbeitsrechts eine umfassende, fundierte und kompetente Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung.

Eine komplexe und zugleich konfliktträchtige Materie stellt das Wohnungseigentumsrecht dar. Fragen und Beratungsbedarf ergeben sich vor allem aus folgenden Themenkomplexen:

  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  • Bauliche Veränderungen
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Eigentümerversammlung (insbesondere Beschlussfähigkeit, Beschlussmängel, Einberufung, Ladungsfrist, Tagesordnungspunkte)
  • Hausgeldzahlungen
  • Hausverwaltung (insbesondere Aufgaben, Befugnisse, Bestellung und Haftung der Verwaltung)
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Kostentragung
  • Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Prozessführung
  • Sondernutzungsrechte

Wie diese und auf der Startseite der Homepage zu findende stichpunktartige Auflistung zeigen, ist das Wohnungseigentumsrecht ebenfalls ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Da Wohnungseigentümer in der Regel die Immonbilie selbst bewohnen, ist im Spannungsfeld zwischen Wohnungseigentümern ein sensibles Vorgehen angezeigt. Ein vernünftiges Zusammenleben zwischen Wohnungseigentümern darf nicht gefährdet werden, da ansonsten die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden erheblich beeinträchtigt wäre. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen sich Wohnungseigentümer aufgrund Streitigkeiten mit übrigen Wohnungseigentümern in ihrer Wohnung nicht mehr wohl fühlen. Dies gilt es zu vermeiden und frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

 

Beratungsbedarf besteht  daher in erster Linie für einzelne Wohnungseigentümer aber auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst und die Hausverwaltung. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht bin ich zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner für Sie rund um das Wohnungseigentumsrecht. Meine Kanzlei berät und vertritt kompetent einzelne Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.

Ein zentrales Tätigkeitsgebiet der Kanzlei stellt das Miet- und Pachtrecht in seinen verschiedenen Ausformungen dar. Häufige Themen, die rechtliche Fragen aufwerfen, sind hierbei insbesondere:

  • Gaststättenpacht
  • Gewährleistung (insbesondere Mietminderung)
  • Kaution
  • Kündigung (insbesondere Eingenbedarfskündigung)
  • Mängel der Mietsache (z.B. Schimmel, Wohnflächenabweichung)
  • Mieterhöhung
  • Räumung und Herausgabe (insbesondere Räumungsprozess)
  • Schönheitsreparaturen
  • Zutrittsrechte

Zeitnahe Beratung spielt im Miet- und Pachtrecht eine größere Rolle als in anderen Rechtsgebieten. Viele Bürger oder auch Unternehmen lassen sich vor dem Abschluss eines Wohn- oder Geschäftsraummietvertrages beraten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beratungsbedarf besteht für Mieter aber häufig auch, wenn während der Mietzeit Mängel auftreten oder Betriebskosten abgerechnet werden.

Schließlich treten viele Streitfragen bei der Mieterhöhung sowie bei Beendigung des Mietverhältnisses auf, wobei sich als „Dauerbrenner“ Fragen der richtigen Berechnung der Kündigungsfrist, der Wirksamkeit von Klauseln über die Verpflichtung der Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder der Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Kaution erweisen.

 

Miet- und Pachrechtliche Mandate werden in meiner Kanzlei schwerpunktmäßig bearbeitet. Da insbesondere im Mietrecht die Rechtsprechung ständig in Bewegung ist und auch Gesetzesänderungen vermehrt vorgenommen werden, ist es notwendig sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Eine umfassende, zuverlässige und kompetente Beratung sowie Vertretung in Miet- und Pachtangelegenheiten ist Ihnen in meiner Kanzlei sicher.

Das private Baurecht und das Architektenrecht umfassen eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. In Deutschland hat der Bau von Einfamilienhäusern eine lange Tradition. Von daher spielen das Bau- und Architektenrecht auch für natürliche Personen eine herausragende Rolle.

Ich stehe Bauherrn, Unternehmen sowie Architekten mit fundierter Beratung und Vertretung tatkräftig zur Seite. Fachkundiger Rat ist in diesem Bereich, in dem es regelmäßig auch um sehr hohe Summen geht, unabdingbar. Problemfelder, die schwerpunktmäßig in der bau- und architektenrechtlichen Praxis auftreten, sind beispielsweise:

  • Abnahme eines Bauwerks/Gewerks
  • Anwendbarkeit VOB/B
  • Architektenhaftung
  • Architektenhonorar
  • Bauhandwerkersicherung
  • Baumängel
  • Bauprozess (unter anderem Werklohnklage, Architektenhonorar, Streitverkündung, Selbständiges Beweisverfahren)
  • Bauträgervertrag
  • Gewährleistung (z.B. Mängelbeseitigungsanspruch, Schadensersatz, Selbstvornahme, Rücktritt)
  • HOAI
  • Sicherung des Auftraggebers
  • Werklohn (insbesondere Vergütungsfragen, Fälligkeit)

Vor allem für Bauherren können sich unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Wann liegt ein Mangel vor?
  • Wie muss ich bei einem Mangel vorgehen?
  • Welche Rechte habe ich bei einem Mangel?
  • Kann ich den Mangel auf Kosten des Bauunternehmers beseitigen lassen?
  • Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn?
  • Wie kann ich Werklohnforderungen des Bauunternehmers abwenden?
  • Wie kann ich die Durchführung des Auftrages absichern?

Auf Bauunternehmerseite sind insbesondere folgende Fragen zu klären:

  • Soll ich die VOB/B einbeziehen?
  • Wie beziehe ich die VOB/B wirksam ein?
  • Wann ist mein Werklohn fällig?
  • Welche Abnahmearten gibt es?
  • Wie und unter welchen Voraussetzungen ist/kann eine Abnahme erfolgen?
  • Wie muss ich meine Rechnung stellen?
  • Kann ich Abschlagszahlungen verlangen?
  • Wie muss ich reagieren, wenn der Bauherr Mängel beanstandet?
  • Wie komme ich an meinen Werklohn, wenn der Bauherr nicht zahlt?
  • Wie sichere ich meinen Werklohnanspruch ab?

Für Architekten sind folgende Fragen von Interesse:

  • Welche Punkte habe ich im Rahmen des Architektenvertrages zu regeln?
  • Was fällt noch in den honorarfreien Akquisitionsbereich?
  • Wie schließe ich eine wirksame Honorarvereinbarung nach der HOAI?
  • Kann ich die Mindestsätze der HOAI unterschreiten?
  • Kann ich die Höchstsätze der HOAI überschreiten?
  • Wie berechne ich mein Honorar korrekt?
  • Was ist mit meinem Honorar bei Kündigung und vorzeitiger Vertragsbeendigung?
  • Wann ist mein Honorar fällig?
  • Kann ich bei Änderungsleistungen ein zusätzliches Honorar verlangen?

 

Diese und alle weiteren Fragen des privaten Baurechts und des Architektenrechts werden in meiner Kanzlei aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit in diesen Bereichen kompetent beantwortet.

Das öffentliche Baurecht gibt insbesondere vor, unter welchen Bedingungen, wie und in welchem Maß Grundstücke baulich verwertet werden können. Es untergliedert sich in Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Bei dem Bauplanungsrecht handelt es sich um Bundesrecht. Das Bauordnungsrecht, welches die technische und die gestalterische Seite eines Bauvorhabens regelt, unterliegt der Länderzuständigkeit. Das Baugenehmigungsverfahren selbst unterfällt auch dem Bauordnungsrecht und damit der Länderkompetenz.

Für Bauherren vordringlich sind insbesondere folgende Fragestellungen:

  • Wie läuft ein Baugenehmigungsverfahren ab?
  • Sind die Nachbarn zu beteiligen?
  • Wie ist das Verfahren bei der Gemeinde?
  • Wie ist das Verfahren bei der Baugenehmigungsbehörde?
  • Welche Gestattungsformen gibt es (z.B. Baugenehmigung, Vorbescheid, Teilbaugenehmigung)?
  • Welche Vorhaben sind genehmigungspflichtig?
  • Welche Verfahrensarten gibt es im Baugenehmigunsverfahren?
  • Was mache ich, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?
  • Was mache ich gegen eine bauaufsichtliche Maßnahme, wie z.B. einer Baueinstellung?
  • Kann ich gegen eine Veränderungssperre vorgehen?

Nachbarn haben unter Umständen Interesse ein geplantes Bauvorhaben zu verhindern. Folgende Fragen werden hierbei aufgeworfen:

  • Muss ich dem Bauantrag zustimmen?
  • Welche Möglichkeiten habe ich gegen eine meinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung vorzugehen?
  • Habe ich einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, z.B. bei einem Schwarzbau?
  • Welche Normen schüzten meine Rechte/Interessen als Nachbar?

 

Ich vertrete mit meiner Kanzlei gerichtlich und außergerichtlich sowohl Bauherren als auch Nachbarn, die von Bauvorhaben betroffen sind. Dabei werden sämtliche Aspekte des öffentlichen Baurechts umfassend und zuverlässig berücksichtigt um ein optimales Vorgehen zu gewährleisten.

Ich berate und vertreten Sie in allen nachbarrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise

  • bei Differenzen wegen zu eng an die Grundstücksgrenze gepflanzter Bäume und Sträucher
  • bei Unklarheiten über die Zulässigkeit der Errichtung von Zäunen
  • bei Differenzen wegen Grenzabständen
  • bei Lärmbelästigung
  • bei Rauchbelästigung durch Grillen
  • bei Fragen bezüglich dem Wegerecht
  • bei Grenzstreitigkeiten
  • bei Überhang von Zweigen
  • bei Differenzen wegen Betretungsrechten

Wo Menschen eng nebeneinander wohnen, lassen sich Streit und Meinungsverschiedenheiten oft nicht vermeiden. Das Verhältnis zwischen Nachbarn ist häufig ein sehr sensibles und konfliktbeladenes Gebilde. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind äußerst belastend, zehren an den Nerven und beeinträchtigen die Lebensqualität ungemein. Es ist daher auch ein gewisses Fingerspitzengefül erforderlich um Konflikte zwischen Nachbarn dauerhaft zu lösen.

Das Nachbarrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern die anzuwendenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze vertreut. So finden sich nachbarrechtliche Regelungen unter anderem in den §§ 906 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In § 910 BGB wird beispielsweise der Überhang geregelt. Bestimmungen zum Grenzabstand von Pflanzen finden sich in Art. 47 ff des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB). Eine fachkundige rechtliche Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist daher unabdingbar.

 

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung über wechselseitige Rechte und Pflichten, setze mich außergerichtlich mit Ihrem Nachbarn in Verbindung und fordere zur Unterlassung/Beseitigung oder zum Schadensersatz auf und setze Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch. Vor den Amtsgerichten kann bei den meisten bürgerlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten erst Klage erhoben werden, wenn die Parteien einen Versuch unternommen haben, die Streitigkeit vor einer Schlichtungs- oder Gütestelle gütlich beizulegen. Auch diesbezüglich stehen ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Unter dem Begriff Verkehrsrecht werden mehrere Aspekte und Bereiche zusammengefasst. Es geht zum einen um Fragen der Haftung nach einem Verkehrsunfall, mit den Schwerpunkten Ersatz des Fahrzeugschadens, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten und Schmerzensgeld. Zum anderen ist der Bereich Vertragsrecht zu sehen. Hierbei geht es zum Beispiel um die Themen Fahrzeugkaufvertrag, Leasing, Fahrzeugreparaturvertrag, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung. Des Weiteren gibt es das weite Feld des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts. Brennpunkte sind hier insbesondere Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Bußgeldverfahren, Fahrtenbuchauflagen, Aufbauseminare, Fahrverbote sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Stichpunktartig sind aus allen Bereichen des Verkehrsrechts folgende Themen zu nennen:

  • Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
  • Fahrzeugschaden (Reparaturshaden, Totalschaden, Neupreisersatz)
  • Fahrzeugausfall (Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Vorhaltekosten)
  • Schadensersatz (z.B. Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Gutachtenkosten)
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unterhaltsschaden
  • Mithaftung
  • Haftungsquote
  • Fahrzeugkaufvertrag
  • Kfz-Leasing
  • Fahrzeugreparaturvertrag
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Verkehrsstraftaten (z.B. Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • Aufbauseminar
  • Verkehrsstrafprozess
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Messverfahren
  • Bußgeldkatalog
  • Fahrverbot
  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrszentralregister
  • Fahrtenbuchauflage
  • Fahrerlaubnis

Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Inlineskater, betroffen. Ein Unfall oder ein Verkehrsverstoß ist leider oftmals schnell passiert. Es gilt dann frühzeitig die Weichen richtig zu stellen und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

Gerade als Geschädigter eines Verkehrsunfalles sollte man nicht zögern einen Anwalt aufzusuchen. Denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden, den der Schädiger und dessen Versicherung zu tragen haben. Das heißt, wenn der Unfallveriursacher zu 100% haftet, sind auch die Anwaltskosten zu 100% zu erstatten. Sollte eine Rechtsschutzversicherung eingreifen, ist anwaltliche Beratung ohnehin ein Muss. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist naturgemäß daran interessiert den zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei gehen die Versicherer oftmals an den Geschädigten heran und bieten eine für den Geschädigten angeblich kulante Regulierung an. Vorsicht! Es droht Ihnen hier, dass nicht so reguliert wird, wie es Ihnen eigentlich zusteht. Anwaltliche Hilfe bezüglich aller Schadenspositionen und Abrechnungsmöglichkeiten ist daher unerlässlich.

Auch im Rahmen des Verkehrsstrafrechts- und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts können Sie nicht auf fachkundigen Rat verzichten. Es stellen sich hierbei vor allem Fragen des richtigen Vorgehens in einem Verkehrsstrafprozess oder eines Bußgeldverfahrens. Oftmals ist auch die berufliche Zukunft und somit die Existenzgrundlage in Gefahr. Dies vor allem, wenn es um Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis geht.

 

Ich stehe Ihnen gerne bei der Bewältigung sämtlicher Probleme des Verkehrsrechts mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie das Kind nicht in den Brunnen fallen, sondern nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Ich helfe Ihnen!

Was kann ich für Sie tun?

Tel: 0 82 33 / 73 99 092
info@kanzlei-rappel.de

KANZLEI KISSING

Kanzlei Walter Rappel
Hauptsitz Kissing
Bahnhofsallee 13
86438 Kissing

0 82 33 / 73 99 092

0 82 33 / 73 99 093

ZWEIGSTELLE AUGSBURG

in Bürogemeinschaft mit den RA
Schaller, Mandel und Füßl
Frohsinnstraße 11
86150 Augsburg

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