Unter dem Begriff Verkehrsrecht werden mehrere Aspekte und Bereiche zusammengefasst. Es geht zum einen um Fragen der Haftung nach einem Verkehrsunfall, mit den Schwerpunkten Ersatz des Fahrzeugschadens, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten und Schmerzensgeld. Zum anderen ist der Bereich Vertragsrecht zu sehen. Hierbei geht es zum Beispiel um die Themen Fahrzeugkaufvertrag, Leasing, Fahrzeugreparaturvertrag, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung. Des Weiteren gibt es das weite Feld des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts. Brennpunkte sind hier insbesondere Trunkenheitsfahrten, Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Bußgeldverfahren, Fahrtenbuchauflagen, Aufbauseminare, Fahrverbote sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Stichpunktartig sind aus allen Bereichen des Verkehrsrechts folgende Themen zu nennen:
- Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
- Fahrzeugschaden (Reparaturshaden, Totalschaden, Neupreisersatz)
- Fahrzeugausfall (Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Vorhaltekosten)
- Schadensersatz (z.B. Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Gutachtenkosten)
- Schmerzensgeld
- Erwerbsschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Unterhaltsschaden
- Mithaftung
- Haftungsquote
- Fahrzeugkaufvertrag
- Kfz-Leasing
- Fahrzeugreparaturvertrag
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung
- Verkehrsstraftaten (z.B. Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Aufbauseminar
- Verkehrsstrafprozess
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Messverfahren
- Bußgeldkatalog
- Fahrverbot
- Bußgeldverfahren
- Verkehrszentralregister
- Fahrtenbuchauflage
- Fahrerlaubnis
Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Inlineskater, betroffen. Ein Unfall oder ein Verkehrsverstoß ist leider oftmals schnell passiert. Es gilt dann frühzeitig die Weichen richtig zu stellen und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.
Gerade als Geschädigter eines Verkehrsunfalles sollte man nicht zögern einen Anwalt aufzusuchen. Denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden, den der Schädiger und dessen Versicherung zu tragen haben. Das heißt, wenn der Unfallveriursacher zu 100% haftet, sind auch die Anwaltskosten zu 100% zu erstatten. Sollte eine Rechtsschutzversicherung eingreifen, ist anwaltliche Beratung ohnehin ein Muss. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist naturgemäß daran interessiert den zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei gehen die Versicherer oftmals an den Geschädigten heran und bieten eine für den Geschädigten angeblich kulante Regulierung an. Vorsicht! Es droht Ihnen hier, dass nicht so reguliert wird, wie es Ihnen eigentlich zusteht. Anwaltliche Hilfe bezüglich aller Schadenspositionen und Abrechnungsmöglichkeiten ist daher unerlässlich.
Auch im Rahmen des Verkehrsstrafrechts- und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts können Sie nicht auf fachkundigen Rat verzichten. Es stellen sich hierbei vor allem Fragen des richtigen Vorgehens in einem Verkehrsstrafprozess oder eines Bußgeldverfahrens. Oftmals ist auch die berufliche Zukunft und somit die Existenzgrundlage in Gefahr. Dies vor allem, wenn es um Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis geht.
Ich stehe Ihnen gerne bei der Bewältigung sämtlicher Probleme des Verkehrsrechts mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie das Kind nicht in den Brunnen fallen, sondern nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Ich helfe Ihnen!